Tipp des Tages

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Rechtstipp: Mietrecht - Verschattung kann fünf Prozent Minderung bringen

Wird in einem Hinterhof eines Mietshauses ein Neubau errichtet, durch den eine Mietwohnung "verschattet" wird, so kann der Mieter eine Minderung der Miete (hier in Höhe von 5 Prozent) durchsetzen. Das gelte auch dann, wenn die Mietwohnung bereits vorher ungünstige Lichtverhältnisse hatte, weil sie im Erdgeschoss liegt und Bäume vor dem Fenster stehen. Auch eine solch zusätzlich verstärkte Verdunkelung kann eine Mietminderung rechtfertigen. (LG Hamburg, 334 S 13/22) - vom 18.12.2025

Steuertipp: Bei unbeschränktem Zugang zu einem Porsche ist die Nutzung wahrscheinlich

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der einen unbeschränkten Zugang zu mehreren betrieblichen Porsche-Fahrzeugen hat, muss sich eine private Nutzung der Fahrzeuge vom Finanzamt als »lohnsteuerrechtlichen Vorteil« anrechnen lassen. Das gelte jedenfalls dann, wenn es keine Fahrtenbücher gibt, die eine Privatnutzung ausschließen. Das Finanzamt darf eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen und 25 Prozent der Gesamt-Nettoaufwendungen (unter anderem Abschreibungen, Kfz-Kosten, Versicherungen) für die Fahrzeuge zur Bilanz hinzu schätzen. Auch die Tatsache, dass es keine organisatorischen Maßnahmen gab, die eine Privatnutzung ausschließen, sprechen dafür, dass die Fahrzeuge privat genutzt werden. (BFH, I B 17/24) - vom 17.12.2025