Tipp des Tages

Home / Informationen / Tipp des Tages

Rechtstipp: Werden Dritte durch Partys gefährdet, darf gekündigt werden

Stört ein Mieter nachhaltig den Hausfrieden, insbesondere durch häufige und laute Partys, so muss er mit der Kündigung seiner Wohnung rechnen. Das gelte insbesondere dann, wenn der Mieter nicht nur durch erheblichen Lärm und laute Musik auffällt, sondern es auch wiederholt zu Polizeieinsätzen kommt, weil Gegenstände (wie Wäscheständer und Stühle) vom Balkon heruntergeworfen wurden. Die Gefährdung Dritter stellt einen erheblichen Verstoß gegen die Hausordnung und die Mieterpflichten dar. Das gelte auch, wenn die Verstöße nicht eindeutig dem Mieter zugeordnet werden konnten, da er sich im Krankenhaus befand und einem Bekannten den Schlüssel überlassen hatte. (AmG Hamburg-Wandsbek, 713 C 1270/18) - vom 22.05.2018

Steuertipp: In Bayern bleibt die Übernachtungssteuer verboten

Das Verbot einer kommunalen Übernachtungssteuer (»Bettensteuer«) in Bayern ist verfassungsgemäß. Gemeinden besitzen nicht das automatische Recht, beliebige Steuern zu erheben. Das Verbot einer kommunalen Übernachtungssteuer sei mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. (Bayerischer VfGH, Vf. 3-VII-23) - vom 14.11.2025