Tipp des Tages

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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Im laufenden Streik grundsätzlich keine Leiharbeitnehmer einsetzen

Beschäftigt ein Arbeitgeber neben der Stammbelegschaft (rund 680 Mitarbeiter) auch regelmäßig Leiharbeitnehmer, so darf er das grundsätzlich nicht in der Zeit, in der der Betrieb bestreikt wird. Die Gewerkschaft (hier: ver.di) kann verlangen, dass das »Einsatzverbot von Leiharbeitnehmern (…) in einem von einem Arbeitskampf unmittelbar betroffenen Betrieb« eingehalten wird. (Zwar wurde hier ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Arbeitgeber »aus prozessualen Gründen« abgelehnt. Dennoch wurden die eingesetzten Leiharbeitnehmer nach Hause geschickt). Arbeitgebern muss die Möglichkeit genommen werden, »im Arbeitskampf das Kampfmittel der Arbeitnehmenden - den Entzug der Arbeitskraft - mit externen Arbeitnehmenden zu kompensieren." (ArG Köln, 19 Ga 86/24) - vom 13.12.2024

Steuertipp: BMF-Schreiben zu Kleinunternehmern - DStV fordert Klarstellung bei E-Rechnung

Seit Anfang des Jahres gelten für Kleinunternehmer geänderte Regeln. Mit Schreiben vom 18.03.2025 legte die oberste Finanzbehörde die Verwaltungsauffassung dazu vor. In Bezug auf die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen enthält diese jedoch eine unklare bzw. unnötige Einschränkung. Der DStV kritisierte diese Einschränkung in seiner Stellungnahme S 02/25. Sie sei unnötig und sorge für Verunsicherung. Er forderte das BMF auf, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Dazu schlägt der DStV eine Streichung der Sätze 2 bis 4 in Abschn. 14.7a UStAE vor. Zumindest aber sollten die Aussagen redaktionell überarbeitet werden. (DStV, Mitteilung vom 10.04.2025)