Tipp des Tages

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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Kopftücher an der Gepäckkontrolle verschärfen Konflikte nicht per se

Auch wenn eine Luftsicherheitsassistentin ein religiöses Kopftuch trägt, darf sie an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens arbeiten. Bewirbt sich eine Frau auf eine solche Stelle und wird sie nur wegen des Kopftuchs abgelehnt, so ist das eine unzulässige Benachteiligung wegen ihrer Religion. Die Frau kann eine Entschädigungszahlung wegen Diskriminierung verlangen (hier gab es 3.500 €). Es sei nicht bewiesen, dass religiöse Symbole konfliktreiche Situationen an Kontrollstellen verschärfen würden. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte dafür. (BAG, 8 AZR 49/25) - vom 29.01.2026

Steuertipp: Ein Wohnmobil kann ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein

Private Veräußerungsgeschäfte unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Ausgenommen davon sind Veräußerungen von Gegenständen des »täglichen Gebrauchs«, weil sie steuerrechtlich nicht wirksam werden sollen. Es muss sich bei einem solchen Gegenstand objektiv um einen Gebrauchsgegenstand handeln, der »dem Wertverzehr unterliegt und/oder kein Wertsteigerungspotential aufweist«. Darunter kann auch ein Wohnmobil fallen (das hier rund 320.000 € gekostet und 7 Monate später beim Verkauf knapp 300.000 € gebracht hat). Durch Gebrauch, Alter und technischer Veränderung verliert es an Wert. Dass mit dem Wohnmobil nicht »täglich« gefahren wurde, sei unerheblich. (BFH, IX R 4/25) - vom 27.01.2026