Tipp des Tages

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Rechtstipp: Bei einer Zweier-WEG kann einer die WEG vertreten

Gibt es in einer Eigentumswohnungsanlage zwei Wohnungen mit je einem Eigentümer (eine so genannte Zweier-WEG), und gibt es Streit über eine überdachte Holzständerkonstruktion zur Lagerung, die einer der beiden errichtet hat, so kann der andere, der in dem Bau eine unzulässige bauliche Veränderung sah, »für die WEG« den Rückbau fordern (hier erfolgreich, weil der Eigentümer sein Sondernutzungsrecht missbraucht hatte.) Auch durfte für die Eigentümergemeinschaft ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Eine außerdem parallel errichtete Mauer aus Betonsteinen durfte stehe bleiben, weil dort lediglich bereits vorhandene Pflanzsteine durch eine andere Umrandung ersetzt wurde. (LG München I, 36 S 5343/24) – vom 27.02.2025

Steuertipp: Bei Panikattacken darf das Auto nicht gepfändet werden

Leidet ein Mann an einer Angststörung und hat er Steuerschulden, so darf das Finanzamt sein Auto nicht pfänden, wenn es dem Mann ohne Auto nicht möglich ist, das Haus zu verlassen und Geschäfte oder öffentliche Plätze zu erreichen. Auch benötige er das Fahrzeug, um Arzttermine wahrnehmen zu können und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Bekommt er in öffentlichen Verkehrsmittel Panikattacken, so sei nur durch das Auto eine »unbelastete Mobilität« und auch die Wahrnehmung seiner sozialen Rolle als Vater möglich. (FG Münster, 4 V 2500/25) - vom 18.12.2025