Tipp des Tages

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Rechtstipp: Mietrecht - Auch ein geringer Ungeziefer-Befall ist ein Befall

Auch wenn der Befall von Papierfischchen (auch »Silberfische« genannt) in einer Mietwohnung eher als »gering« zu bewerten ist und rechtfertigt der »Ungezieferbefall« eine Mietminderung nicht, so muss der Vermieter trotzdem für Abhilfe schaffen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache während der gesamten Mietdauer in einem »zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten«. Ein Befall mit Ungeziefer stellt einen Mangel der Mietsache dar - wenn auch einen sehr geringen. (AmG Hamburg, 49 C 2/24) - vom 15.08.2025

Steuertipp: Verbilligter Parkplatz hat nichts mit einem Dienstwagen zu tun

Bietet ein Unternehmen seinen Beschäftigten an, in der Nähe ihrer Arbeitsstätten Parkplätze zu mieten (hier für 30 € monatlich), und wird dieser Betrag denjenigen, die einen Dienstwagen fahren, als Zuzahlung vom - von ihnen zu versteuernden - geldwerten Vorteil abgezogen, so kann das Finanzamt dafür nachträglich zur Kasse bitten. Die von den Arbeitnehmern getragenen Stellplatzkosten mindern den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens nicht. Die Möglichkeit des verbilligen Stellplatzes stellt einen eigenen geldwerten Vorteil dar und hat nichts mit den Vorteilen aus der Dienstwagennutzung zu tun. Es darf Lohnsteuer nachberechnet werden. (BFH, VI R 7/23) - vom 09.09.2025