Tipp des Tages

Home / Informationen / Tipp des Tages

Rechtstipp: Verkehrsrecht - Wer zu spitz einen Bordstein hochfährt, der stürzt auf eigene Kosten

Fährt eine Frau im Urlaub mit einem gemieteten E-Bike in einem touristischen und verkehrsberuhigtem Straßenbereich im spitzen Winkel über eine Borsteinkante, und stürzt sie, so kann sie gegen die Gemeinde weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld durchsetzen. Wollte die Frau mit dem Rad von der Straße auf den Gehweg fahren und »verfängt« sich das Vorderrad an der Kante des Bordsteins, so ist die für ihren Sturz und die daraus resultierenden Verletzungen selbst verantwortlich. Ihr Argument, dass die Gestaltung mit nahezu gleichfarbigem Pflaster von Fahrbahn und Gehweg gefährlich sei, zog nicht. In dem beruhigten Bereich sei trotz der Farbähnlichkeit die geringe Höherstufung bei »durchschnittlicher Aufmerksamkeit« auch erkennbar gewesen. Vielmehr habe sie grob fahrlässig gehandelt, wenn sie in einem spitzen Winkel über die Kante eines Bordsteins fährt. (Schleswig-Holsteinisches OLG, 7 U 8/25) - vom 02.04.2025

Steuertipp: Betreuungskosten absetzen - Es kommt darauf an, wo das Kind betreut wird

Grundsätzlich können Eltern Betreuungskosten für ihre Kinder (vorausgesetzt, sie sind noch keine 14 Jahre alt) als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das ist in Höhe von 80 Prozent der Kosten möglich; maximal 4.800 Euro werden anerkannt. Dabei ist es Voraussetzung (neben einer "unbaren" Zahlung), dass das Kind in dem Haushalt lebt, in dem auch die Person lebt, die den Steuervorteil geltend machen will. Weil sich die Frage externer Kinderbetreuung in erster Linie für den Elternteil stellt, bei dem ein Kind lebt, ist diese Regelung nicht zu beanstanden. (BFH, III R 8/23) - vom 27.11.2025