Rechtstipp: Verbraucherrecht - Restguthaben verhindert eine Kündigung von Streaming nicht
Die Klausel eines Streaminganbieter (hier ging es um Netflix), nach der eine Kündigung des Dientes erst wirksam wird, wenn das Guthaben (etwa von Geschenkkarten) vollständig aufgebraucht ist, ist unwirksam. Dadurch werden die Kunden unangemessen benachteiligt. Grundsätzlich können Kunden bei Netflix vorausbezahlte Gutscheinkarten (im Wert zwischen 25 € und 200 €) einsetzen, für die gelten sollte, dass die »Kündigung Ihrer (...) Mitgliedschaft in Kraft tritt, sobald Ihr (...) Guthaben vollständig aufgebraucht ist." Das ist unwirksam, weil es sich bei Streamingdiensten um einen Dienstvertrag handelt, der nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch spätesten am 15. eines Monats zum Schluss des Kalendermonats beendet werden kann. Es gibt keine sachlichen Gründe für die Beschränkung der Kündigung wegen Restguthaben. (BGH, III ZR 152/25) - vom 16.04.2026
Steuertipp: Kann die 4-Tages-Frist widerlegt werden, gilt die Klage als pünktlich
Weist ein Finanzamt einen Einspruch mit Bescheid vom 7.2. eines Jahres zurück, so gilt als Datum der Bekanntgabe eigentlich der 11.2. (grundsätzlich 4 Tage). Wird eine Klage erst am 13.3. erhoben, also mehr als einen Monat nach der Bekanntgabe (und damit eigentlich außerhalb der gesetzlichen Frist), so kann die Klage dennoch als fristgerecht anerkannt werden, wenn ihr der Briefumschlag beigefügt ist, in dem der Bescheid vom Finanzamt verschickt worden ist, und der den Eingangsstempel »13.02.« trägt. Ist außerdem ein Aufdruck der Deutschen Post mit der Datumsangabe »11.2« zu erkennen, so konnte der Brief de facto nicht auch am »11.2.« beim Empfänger angekommen sein. (BFH, IX B 95/25) - vom 17.02.2026