Tipp des Tages

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Rechtstipp: Bei zwei Wohnsitzen zu gleichen Teilen wird zweimal Rundfunkbeitrag fällig

Lebt ein Ehepaar getrennt und hat jeder der zwei einen "eigenen Hauptwohnsitz" (wobei die beiden sich hier 2 Häuser gleichberechtigt teilen), so müssen beide jeweils für ihre Wohnungen separat Rundfunkgebühren bezahlen. Für den Rundfunkbeitrag ist es unerheblich, ob eine Frau mit ihrem Mann einen gemeinsamen Haushalt bildet oder nicht. Die Frau kann nicht argumentieren, dass beide Eheleute jeweils unter der Adresse eines der Häuser mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind und der Mann schließlich für einen Wohnsitz bereits vollen Rundfunkbeitrag bezahle. (VwG Koblenz, 5 K 1369/25) - vom 23.06.2026

Steuertipp: Auch in eigener Sache müssen Steuerberater das besondere Postfach nehmen

Steuerberater müssen auch in eigenen Angelegenheiten oder in Angelegenheiten für nahe Angehörige das »besondere elektronische Steuerberaterpostfach« nutzen. Diese Pflicht gilt statusbezogen und unabhängig davon, ob sie die Berufsbezeichnung im Verfahren nennen oder offiziell als Berufsträger auftreten. (BFH, VIII R 2/25) - vom 25.11. 2025