Rechtstipp: Mietrecht - Eigenbedarf für ein Atelier kann nicht durchgesetzt werden
Der Eigentümer einer großen vermieteten Familienwohnung mit mehr als sechs Zimmern und einer Größe von 200 Quadratmetern kann den Mietern nicht wirksam wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er dort ein Atelier für seine Kunstsammlung eröffnen will. Es müsse eine geplante Wohnnutzung des Eigentümers (oder eines nahen Angehörigen) im Vordergrund stehen, wie das Schlafen, die allgemeine Körperpflege, die Toilettennutzung und das Kochen. Stünde außerdem nach der geplanten Errichtung des Ateliers in der Wohnung Raum frei, so spricht das ebenfalls gegen einen wirksamen Eigenbedarf. Die Mieter dürfen in der Wohnung bleiben. (LG Köln, 1 S 141/24) - vom 10.07.2025
Steuertipp: Häusliches Arbeitszimmer - Beim Verkauf als Ganzes ist es kein Veräußerungsgeschäft
Besitzt ein Unternehmer in seiner Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer, das knapp 18 Prozent der Gesamtfläche umfasst, wird das Zimmer zum Ende der betrieblichen Tätigkeit »erfolgsneutral in das Privatvermögen überführt«, der Rest der Wohnung zunächst privat bewohnt, dann vermietet und schließlich alles verkauft, so darf das Finanzamt auch dann nicht ein privates steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft annehmen, wenn zwischen Entnahme des Arbeitszimmers aus dem Betriebsvermögen und dem Verkauf der Wohnung weniger als zehn Jahre lagen - zwischen Kauf und Verkauf an sich aber mehr als zehn Jahre. Das Finanzamt darf die Entnahme aus dem Betriebsvermögen nicht einer Anschaffung gleichstellen. Bei dem häuslichen Arbeitszimmer handelte es sich nicht um ein einzeln übertragbares Wirtschaftsgut. Es hänge mit der Gesamtwohnung zusammen und ist nicht separat zu behandeln. Das zeige auch die Tatsache, dass die Immobilie als Ganzes und nicht als zwei Teilimmobilien verkauft wurde. (FG München, 13 K 1234/22) - vom 16.10.2025