05.12.2024
Die steuerlichen Maßnahmen, mit denen vom Krieg in der Ukraine Geschädigte unterstützt werden sollen, werden verlängert. Das teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit.
Damit wird der zeitliche Anwendungsbereich von drei BMF-Schreiben verlängert: der des Schreibens vom 17.03.2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013), des Schreibens vom 07.06.2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :017) und des Schreibens vom 13.03.2023 (III C 2 – S 7500/22/10005: 005).
Alle Schreiben sind auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei abrufbar.
Hintergrund der Erstreckung der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen auch auf das Jahr 2025 ist der fortdauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 04.12.2024, IV D 5 - S 2223/19/10003 :030