05.12.2024
Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) will bis zum Ende der Legislaturperiode noch eine Reihe von Vorhaben durchsetzen, darunter das Steuerfortentwicklungsgesetz mit der Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrages. Dasselbe gelte für die angedachte Erhöhung des Kindergeldes, sagte der Minister am 04.12.2024 in einem Gespräch mit den Mitgliedern des Finanzausschusses. In einigen Bereichen sehe er Chancen, noch Weichen zu stellen. Angesichts der konjunkturellen Situation wäre die Verabschiedung des Steuerfortentwicklungsgesetzes ein wichtiger Schritt.
Die Auswirkungen des Steuerfortentwicklungsgesetzes bezifferte Kukies für 2025 auf 7,5 Milliarden Euro bei einer vollständigen Umsetzung. Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung seien diese Maßnahmen eingeplant. Offenbar sieht Kukies Spielraum für eine Verabschiedung des Gesetzes auch ohne Haushaltsbeschluss, da eine vorläufige Haushaltsführung aller Erfahrung nach zu geringeren Ausgaben führe. Da sei es angemessen und zulässig, dieses Entlastungsgesetz zu machen. Außerdem sagte der Minister, nach jetzigem Stand seien keine Haushaltssperren erforderlich.
Zu den weiteren Vorhaben, die noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden sollen, zählte der Finanzminister das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht. Erleichterungen könne es für die Zollverwaltung geben, wenn das Strompreispaket umgesetzt werden würde. Kukies nannte auch das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz. Damit könnten Defizite bei der Geldwäschebekämpfung behoben werden. Durch Geldwäsche würden volkswirtschaftliche Schäden in enormer Höhe entstehen.
Sehr weit sei man inzwischen auch beim Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, so der Minister. Aus der Finanzbranche habe es ermutigende Signale gegeben, das Vorhaben schnell umzusetzen, um die Standortqualität des Finanzplatzes Deutschland zu verbessern. Damit könnten auch Investitionen nach Deutschland gezogen werden. Das Vorhaben habe für ihn eine hohe Priorität.
Die SPD-Fraktion begrüßte, dass Kukies bei den wichtigen Gesetzen auch nach dem Bruch der Koalition weitermache und zeigte sich erfreut, dass der Minister den Finanzplatz Deutschland weiter stärken wolle. Die Fraktion erkundigte sich nach den finanziellen Auswirkungen der Gesetze und wie die Finanzierung gesichert werden könne.
Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, der Minister habe Gesetzesvorhaben erwähnt, die zum Teil schon jahrelang diskutiert würden. Viele Maßnahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes seien auch im Sinne der Union. Verwiesen wurde allerdings auf die fehlende Einigung auf einen Bundeshaushalt. Die Unionsfraktion erklärte zudem, dass sie der in dem Gesetz enthaltenen nationalen Anzeigepflicht von Steuergestaltungen nicht zustimmen werde. Dazu verwies Kukies auf die parlamentarischen Beratungen.
Die FDP-Fraktion erklärte, dass es so viele Gesetze der früheren Koalition nicht mehr ins Plenum geschafft hätten, sei anderen als der FDP geschuldet. Sie erkundigte sich unter anderem nach Schuldenbremse und europäischem Stabilitätspakt. Kukies erinnerte in diesem Zusammenhang an den Sachverständigenrat, der die Schuldenbremse reformieren wolle. Es gebe viele gute Ideen, um das Thema Zukunftsinvestitionen besser adressieren zu können.
Die AfD-Fraktion interessierte sich für das tatsächliche Haushaltsloch und wollte wissen, ob es immer noch 44 Milliarden Euro betrage. Die Auswirkungen für die nächste Regierung würden immens werden, wurde prognostiziert. Auch interessierte sich die Fraktion dafür, wie es mit den Maßnahmen gegen die Kalte Progression weitergehen werde, wenn es nicht mehr zur Verabschiedung des Gesetzes komme.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Gruppe Die Linke interessierten sich unter anderem für die angekündigte Regelung für die kommunalen Altschulden. Hierzu erklärte Kukies, eine Grundgesetzänderung könne erst einmal eine Tür öffnen. Danach werde man zu einer gesetzgeberischen Lösung übergehen. Kukies betonte die Notwendigkeit einer Lösung, denn die Altschulden würden die kommunale Handlungsfähigkeit durch Tilgungs- und Zinslasten einschränken.
Deutscher Bundestag, PM vom 04.12.2024