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17.09.2026

Bei Felssturz verletzt: Wanderer geht leer aus

Mindestens 120.000 Euro Schmerzensgeld hatte ein Wanderer nach einem Felssturz auf einem beliebten Steig in der Fränkischen Schweiz verlangt. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg lehnte das ab: Weder die Eigentümer des betroffenen Waldgrundstücks noch eine Bergsportvereinigung hafteten für die bei dem Unfall erlittene schwere Armverletzung.

Der Mann war bei seiner Wanderung von einem herabstürzenden Felsbrocken getroffen worden. Er argumentierte, die Grundstückseigentümer hätten den Felsen regelmäßig kontrollieren und die erkennbaren Anzeichen einer Instabilität beseitigen müssen. Zudem nahm er eine Bergsportvereinigung in Anspruch, die den Steig mit Wegmarkierungen und Seilsicherungen ausgestattet und beworben hatte.

Wie bereits das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth sah auch das OLG keine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Nach den Vorschriften des Bundeswaldgesetzes erfolge das Betreten des Waldes grundsätzlich auf eigene Gefahr. Waldbesitzer müssten Besucher nur vor atypischen Gefahren schützen, nicht jedoch vor den für einen Wald typischen Naturgefahren.

Der Felsabbruch sei eine solche waldtypische Gefahr gewesen, so das OLG. Verwitterung, Erosion sowie Pflanzen- und Wurzelwachstum gehörten zu den natürlichen Prozessen, die derartige Risiken verursachen können. Daran änderten weder die touristische Bedeutung des Steigs noch dessen hohe Frequentierung etwas.

Auch die Bergsportvereinigung haftet nach Ansicht des OLG nicht. Eine Verantwortung komme allenfalls für die von ihr angebrachten Sicherungseinrichtungen in Betracht. Dass diese für den Unfall ursächlich gewesen seien, habe der Wanderer jedoch weder vorgetragen noch sei dies sonst ersichtlich gewesen.

Nach einem entsprechenden Hinweis des OLG nahm der Wanderer seine Berufung zurück. Damit bleibt das klageabweisende Urteil des LG Nürnberg-Fürth bestehen.

Oberlandesgericht Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 29.07.2026, 16 U 1394/25; Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 04.07.2025, 7 O 7408/24