Zurück

14.09.2026

BdSt-Vergleich: Wohnnebenkosten steigen weiter

Wohnen wird in Deutschland nicht nur durch hohe Mieten und Immobilienpreise teurer. Auch die laufenden Nebenkosten legen weiter zu. Das zeigt der neue Wohnnebenkosten-Vergleich des Bundes der Steuerzahler (BdSt), der die Belastung eines Drei-Personen-Haushalts in den 16 Landeshauptstädten untersucht hat.

Demnach sind die jährlichen Wohnnebenkosten ohne Grundsteuer im Durchschnitt von 1.439 Euro im Jahr 2025 auf 1.492 Euro im Jahr 2026 gestiegen. Das entspricht einem Plus von rund 3,7 Prozent. Berücksichtigt wurden Kosten für Trink- und Abwasser, Niederschlagswasser, Müllentsorgung sowie der Rundfunkbeitrag.

Besonders teuer ist das Wohnen dem Vergleich zufolge in Potsdam. Dort müssen Haushalte ohne Grundsteuer rund 1.985 Euro pro Jahr für die untersuchten Nebenkosten aufbringen. Es folgen Saarbrücken (1.837 Euro), Magdeburg (1.740 Euro) und Dresden (1.680 Euro). Am günstigsten schneiden Kiel (1.251 Euro), Mainz (1.270 Euro) und Berlin (1.309 Euro) ab.

In Potsdam stieg die Belastung damit innerhalb eines Jahres um 229 Euro beziehungsweise rund 13 Prozent. Als Hauptgründe nennt der BdSt deutlich höhere Gebühren für Trink- und Schmutzwasser.

Wer die Grundsteuer einrechnet, erhält ein anderes Bild. Dann bleibt Stuttgart mit jährlichen Kosten von 2.606 Euro bundesweit Spitzenreiter, während Schwerin mit 1.615 Euro die niedrigste Belastung aufweist. Zwischen beiden Städten liegt ein Unterschied von fast 1.000 Euro pro Jahr.

Langfristig zeigt der Vergleich laut BdSt einen klaren Trend: Seit 2016 sind die laufenden Wohnnebenkosten in allen Landeshauptstädten gestiegen. Im Durchschnitt zahlt der Musterhaushalt heute rund 292 Euro mehr als noch vor zehn Jahren. Das entspricht einem Anstieg von etwa 25 Prozent.

Kritisch bewertet der Steuerzahlerbund zudem die seit 2025 geltende Grundsteuerreform. Insbesondere wertabhängige Bewertungsmodelle sowie die Heranziehung von Bodenrichtwerten führten aus Sicht des Verbands zu erheblichen Belastungsunterschieden. Gemeinsam mit Haus & Grund hat der BdSt deshalb Verfassungsbeschwerden gegen das Bundesmodell erhoben (1 BvR 472/26 und 1 BvR 551/26).

Darüber hinaus fordert der Verband weitere Entlastungen bei den Energiekosten. Die von der Bundesregierung angekündigte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sei für private Haushalte bislang ausgeblieben. Auch bei der Grunderwerbsteuer sieht der BdSt Handlungsbedarf und plädiert für einen Freibetrag beim erstmaligen Erwerb selbst genutzten Wohneigentums.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 07.09.2026