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24.07.2026

2G+-Regeln im Bundestag: AfD scheitert mit Organklage

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Organklage von AfD-Abgeordneten und der AfD-Fraktion gegen die Anfang 2022 im Bundestag geltenden 2G+-Regeln verworfen. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Maßnahmen zwar in die Teilhaberechte von Abgeordneten eingriffen, aber angesichts der damaligen Corona-Lage zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments gerechtfertigt waren.

Die im Januar 2022 eingeführten Regeln erlaubten den Zutritt zum Plenarsaal, zu Ausschüssen und Bundestagsveranstaltungen grundsätzlich nur Geimpften oder Genesenen mit zusätzlichem Test beziehungsweise Booster. Nicht immunisierte Abgeordnete konnten mit negativem Test lediglich von gekennzeichneten Tribünenplätzen aus an Sitzungen teilnehmen.

Das BVerfG erkannte an, dass diese Regelung die gleichberechtigte parlamentarische Teilhabe beeinträchtigte. Der Bundestag habe jedoch angesichts der Omikron-Welle einen weiten Einschätzungsspielraum bei der Wahl geeigneter Infektionsschutzmaßnahmen gehabt. Die zeitlich befristete 2G+-Regel sei verhältnismäßig gewesen.

Auch die Beschränkungen für die Holocaust-Gedenkstunde am 27.01.2022 hielt das Gericht für rechtmäßig. Wegen der Teilnahme besonders schutzbedürftiger Gäste, darunter Holocaust-Überlebender, habe die Veranstaltung unter den damaligen Pandemiebedingungen nur mit strengen Zugangsvoraussetzungen stattfinden können. Die Alternative wäre nach Auffassung des BVerfG eine Absage der Gedenkstunde gewesen.

Die Klage hatte zudem nur teilweise Erfolg bei der Zulässigkeit: Von drei klagenden Abgeordneten konnte lediglich einer nachvollziehbar darlegen, von den 2G+-Regeln persönlich betroffen gewesen zu sein. Die AfD-Fraktion selbst konnte keine Verletzung eigener Rechte nachweisen.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.06.2026, 2 BvE 1/22