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10.07.2026

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Eilanträge gegen Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens erfolglos

Zwei Eilanträge zur Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ("Gesundheits-Sparpaket") hatten vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) keinen Erfolg. Daher kann der Bundestag am 10.07.2026 nun wie geplant über das Gesetz abstimmen.

Die Antragsteller – jeweils ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages – sehen sich aufgrund von Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt. So seien die Änderungsanträge wie im Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2023 umfangreich und komplex und mit zu wenig Vorbereitungszeit zur Verfügung gestellt worden.

Mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zielten die Abgeordneten letztlich darauf ab, dem Deutschen Bundestag die für den 10.07.2026 anberaumte zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs zu untersagen.

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg. Das BVerfG teilte mit, aufgrund der Eilbedürftigkeit werde den Beteiligten die Begründung der Entscheidung gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt.

Bundesverfassungsgericht, PM vom 09.07.2026