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08.07.2026

Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: EU-Kommission stellt Paket zur Steuervereinfachung vor

Am 24.06.2026 hat die Europäische Kommission ein Steuervereinfachungspaket verabschiedet. Es umfasst zwei Gesetzgebungsvorschläge, die darauf abzielen, die EU-Steuervorschriften zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts zu stärken.

Die Vorschläge – die Omnibus-Richtlinie zur direkten Besteuerung sowie die Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC) – sollen den EU-Rahmen für die direkte Besteuerung modernisieren, effizienter gestalten und besser an das aktuelle wirtschaftliche Umfeld anpassen. Gleichzeitig soll das bestehende hohe Schutzniveau gegen Steuerbetrug, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung erhalten bleiben.

Die Steuer-Omnibus-Richtlinie beinhaltet ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Modernisierung des EU-Rahmens für die direkte Besteuerung. Ziel ist es, diesen einfacher, effizienter und förderlicher für Investitionen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt zu gestalten.

Ein zentrales Element des Pakets ist die Abschaffung von Quellensteuern auf grenzüberschreitende Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Unternehmen innerhalb der EU.

Darüber hinaus soll der Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie auf Versorgungseinrichtungen und Pensionsfonds ausgeweitet werden, sodass diese von Quellensteuerbefreiungen auf Dividenden aus anderen Mitgliedstaaten profitieren können.

Die Omnibus-Richtlinie führt laut Kommission zudem einen gemeinsamen Mindeststandard für die steuerliche Behandlung von Investitionen in materielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung ein.

Zur Verringerung der Komplexität und zur Erhöhung der Rechtssicherheit will die Kommission das Zusammenspiel zwischen den Vorschriften zu beherrschten ausländischen Gesellschaften (Controlled Foreign Company – CFC) und dem globalen Mindestbesteuerungsrahmen vereinfachen.

Die Maßnahmen, die die Kommission im Blick hat, beseitigen ihrer Ansicht nach Überschneidungen, führen ein harmonisiertes CFC-Modell ein und sorgen für eine einheitlichere Anwendung in den Mitgliedstaaten.

Die Omnibus-Richtlinie vereinfache außerdem die Finanzierungsregeln für Unternehmen, indem die Vorschriften zur Zinsabzugsbeschränkung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) modernisiert werden.

Vorgesehen seien: die Abschaffung bestimmter Umsetzungsoptionen, die Anhebung der verpflichtenden De-minimis-Schwelle sowie eine Entlastung bei Fremdfinanzierungen mit geringem Risiko.

Konkret sollen Darlehen von unabhängigen Dritten sowie marktübliche Finanzierungsvereinbarungen von der Beschränkungsregel ausgenommen werden, sofern kein wesentliches Risiko der Steuervermeidung besteht.

Weiter soll das Paket die Mechanismen zur Beilegung steuerlicher Streitigkeiten stärken, indem Verfahrensmängel behoben werden, die bisher häufig zu Verzögerungen oder sogar zum Scheitern bei der Lösung grenzüberschreitender Steuerkonflikte geführt haben. Dadurch sollen Unternehmen Steuerstreitigkeiten schneller und mit größerer Rechtssicherheit lösen können.

Zur Förderung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeiten soll die Steuerfusionsrichtlinie auf sämtliche Unternehmensumstrukturierungen ausgeweitet werden, die nach dem EU-Gesellschaftsrecht anerkannt sind. Laut Kommission können dadurch künftig Fusionen, Spaltungen und Vermögensübertragungen steuerneutral durchgeführt werden, was grenzüberschreitende Restrukturierungen deutlich erleichtere.

Geplant ist weiter die Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC). Die Zusammenführung der neun bestehenden DAC-Richtlinien in ein einziges, kohärenteres Rechtsinstrument soll zu mehr Rechtssicherheit sowohl für Unternehmen als auch für Steuerbehörden führen.

Gleichzeitig will die Kommission zahlreiche Vereinfachungen und Verbesserungen einführen, die den Verwaltungsaufwand für Unternehmen in der EU verringern und die Effizienz des Systems erhöhen. Besonders wichtig: die Reduzierung von Berichtspflichten. Für rund 3.000 multinationale Unternehmensgruppen, die bereits den globalen Mindeststeuersatz von 15 Prozent nach den Säule-Zwei-Regeln einhalten müssen, sollen bestimmte Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen entfallen.

Zusätzlich will die Kommission Meldepflichten für alle anderen Unternehmen hinsichtlich bestimmter grenzüberschreitender Steuermodelle aufheben, die sich für die Steuerverwaltungen als wenig nützlich erwiesen haben. Dies führt ihrer Ansicht nach zu einem Rückgang des Meldevolumens um 35 Prozent und jährlichen Einsparungen von 40 Millionen Euro.

Die Neufassung unterstütze zudem die Kreislaufwirtschaft, indem die Meldeschwelle für Online-Verkäufe von Waren angehoben wird. Dadurch entfielen Meldepflichten für mehr als zehn Millionen Verkäufer, insbesondere für Privatpersonen, die gebrauchte Gegenstände verkaufen. Für digitale Plattformen bedeute dies Einsparungen bei den Befolgungskosten in Höhe von 678 Millionen Euro.

Zur Vereinfachung der Compliance-Prozesse möchte die Kommission eine einheitliche Meldepflicht einführen für das Country-by-Country-Reporting sowie die zentrale Einreichung von Steuererklärungen zu Ergänzungssteuern ("Top-up Taxes"). Durch den Wegfall doppelter Meldungen sollen Unternehmen jährlich mehr als 260 Millionen Euro einsparen.

Die Neufassung soll außerdem ein neues Überprüfungsinstrument einführen, das den Steuerbehörden eine effizientere und zuverlässigere Identifizierung aller gemeldeten Steuerpflichtigen ermöglicht.

Schließlich will die Kommission den Geltungsbereich des bestehenden Systems erweitern, indem der Informationsaustausch für sämtliche Einkommens- und Vermögenskategorien verpflichtend wird. Dadurch erhielten Steuerbehörden Zugang zu umfassenderen Informationen und können nationale Steuerregelungen wirksamer anwenden.

Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion, PM vom 24.06.2026