01.06.2026
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein meldet eine erfolgreiche Jahresbilanz im Einsatz gegen Steuerhinterziehung und für mehr Steuergerechtigkeit: Die Steuerfahndung sowie Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes für Zentrale Prüfungsdienste in Schleswig-Holstein hätten im Jahr 2025 mehr als 2.200 Straf- und Bußgeldverfahren abschließen können. Im Zusammenhang mit diesen Verfahren seien Mehrsteuern in Höhe von rund 70 Millionen Euro festgesetzt worden.
Die Gerichte in Schleswig-Holstein hätten 2025 Freiheitsstrafen wegen Steuerhinterziehung von insgesamt 96 Jahren und sieben Monaten verhängt. Hinzu seien Verurteilungen zu Geldstrafen bei Steuerdelikten in einem Gesamtumfang von mehr als 1,15 Millionen Euro gekommen. Die zur Ahndung von Steuervergehen und Steuerordnungswidrigkeiten verhängten Geldauflagen und Geldbußen hätten insgesamt mehr als 1,24 Millionen Euro umfasst.
Beim Einsatz gegen Steuerkriminalität gilt laut Ministerium zudem der Grundsatz: Verbrechen dürfe sich nicht lohnen. Daher sei es auch Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, das durch eine Straftat erlangte Vermögen, sicherzustellen. Als wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Steuerkriminalität hätten 2025 in Schleswig-Holstein durch Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstelle über zwei Millionen Euro im Rahmen der Vermögensabschöpfung vorläufig gesichert werden können. In diesen Fällen sei somit effektiv verhindert worden, dass den Tätern die Taterträge verbleiben.
Finanzministerium Schleswig-Holstein, PM vom 28.05.2026