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30.04.2026

EU-Kommission sieht gebietsfremde Steuerpflichtige diskriminiert: Spanien muss gegensteuern

Aus Sicht der EU-Kommission diskriminiert Spanien gebietsfremde Steuerpflichtige, die in Spanien arbeiten und dort auch wohnen. In einer mit Gründen versehenen Stellungnahme fordert die EU-Behörde den Mitgliedstaat auf, die Diskriminierung zu beenden.

Das Land verstoße gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs, indem es die als Hauptwohnsitz genutzten Wohnungen gebietsfremder Steuerpflichtiger besteuert. Grundsätzlich erhebe Spanien Steuern auf fiktive Einkünfte aus Immobilien, die sich im Besitz von Privatpersonen befinden, in Höhe von zwei Prozent des Katasterwerts. Immobilien, die gebietsansässigen Steuerpflichtigen in Spanien als Hauptwohnsitz dienen, seien jedoch von der Steuer befreit. Diese Steuerbefreiung gelte nicht für gebietsfremde Steuerpflichtige, rügt die Kommission.

Spanien hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Stellungnahme zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Europäische Kommission, PM vom 29.04.2026