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20.04.2026

Neue Verpackungsregeln: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (BT-Drs. 21/5346) vorgelegt. Damit sollen die ab August 2026 in der EU geltenden neuen Vorgaben der europäische Verpackungsverordnung in deutsches Recht umgesetzt werden und das bisherige Verpackungsgesetz ersetzen.

Konkret ist vorgesehen, ab 2028 die Recyclingquote für Kunststoffabfälle auf 75 Prozent zu erhöhen. Ab 2030 sollen es 80 Prozent sein. Damit sollen Verpackungsmengen insgesamt deutlich reduziert werden.

Außerdem soll die Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen verbessert und die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. So würden etwa verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit eingeführt. Verpackungen sollen zum Beispiel auch so gestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährliche Stoffe, wie bestimmte PFAS, nicht verwendet werden. Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen.

Auch eine Begrenzung überdimensionierter Verpackungen und eine Kennzeichnung ist vorgesehen. Das soll die richtige Sortierung und umweltgerechte Entsorgung erleichtern.

Deutscher Bundestag, PM vom 17.04.2026