02.04.2026
Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist nach bisheriger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin mit höherrangigem Recht vereinbar. Darauf verweist die Bundesregierung in der Antwort (21/4915) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4189).
Die Bundesregierung beachte bei der Rechtsauslegung und -anwendung die einschlägige Rechtsprechung, so auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Regierung widerspricht zudem Vorwurf der Fragesteller, dass sie bei der Beantwortung wesentliche Informationen vorenthalten habe und verweist auf eine frühere Antwort auf Drucksache 21/1732.
Bundestag, hib-Meldung 260/2026 vom 30.03.2026