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13.03.2026

Internetvertrag: Bei Änderungen kostenlos kündbar – auch wenn diese auf Vorgaben des EuGH beruhen

Schlägt ein Internetanbieter Vertragsänderungen vor, so kann ein Kunde den Vertrag kostenlos kündigen. Das sieht das EU-Recht vor. Eine Ausnahme besteht dann, wenn die vorgeschlagenen Änderungen unmittelbar durch Unionsrecht oder nationales Recht vorgeschrieben sind. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) konkretisiert, wann das der Fall ist.

Er stellt klar: Für eine Ausnahme vom kostenfreien Kündigungsrecht genügt es nicht, wenn eine Vertragsänderung zur Anpassung an eine Entscheidung des Gerichtshofs vorgenommen wird.

Der EuGH hatte mit Urteilen von 2020 und 2021 entschieden, dass es nach EU-Recht unzulässig ist, Tarifoptionen zum so genannten Nulltarif in Verträgen über Internetzugangsdienste anzubieten. Bei dieser Tarifoption ermöglicht ein Anbieter von Internetdiensten dem Kunden den Zugang zu bestimmten Anwendungen, etwa Streamingdiensten, ohne dass der durch deren Nutzung verursachte Datenverkehr vom vertraglich vereinbarten Datenvolumen abgezogen wird.

Im Anschluss an die Urteile forderte die ungarische Behörde für Medien und Kommunikation die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste auf, Teilnehmerverträge mit Nulltarif-Klauseln zu ändern.

Das hat indes nicht zur Folge, dass betroffene Kunden ihr kostenloses Kündigungsrecht verlören, stellt der EuGH klar. Die Ausnahme vom Recht auf kostenlose Kündigung sei eng und im Einklang mit dem allgemeinen Ziel, ein hohes gemeinsames Schutzniveau für die Endnutzer sicherzustellen, auszulegen. Sie finde nur dann Anwendung, wenn die Änderungen der Vertragsbedingungen unmittelbar und unbedingt durch das Inkrafttreten oder die Änderung einer Rechts- oder Verwaltungsvorschrift des Unionsrechts oder des nationalen Rechts vorgeschrieben sind.

Das sei hier nicht der Fall, so die Richterinnen und Richter. Die Vorabentscheidungsurteile des EuGH seien nicht konstitutiver, sondern rein deklaratorischer Natur. Auch die Entscheidung einer nationalen Behörde habe keinen normativen Charakter. Mit ihrem Erlass beschränke sich die Behörde darauf, die Unionsvorschriften im Bereich der elektronischen Kommunikation auszulegen und auf einen Einzelfall anzuwenden.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 12.03.2026, C-514/24