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16.02.2026

Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer: Bayerische Finanzämter verschicken keine Zahlungshinweise mehr

Die bayerische Finanzverwaltung verschickt ab sofort für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern vor Fälligkeit keine Zahlungshinweise mehr. Hierauf weist das bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) hin.

Mit einem Schreiben seien Bürger bisher per Briefpost auf einen anstehenden regelmäßigen Zahlungstermin hingewiesen worden, so das LfSt. Bislang habe Bayern diesen Service als einziges Bundesland noch aufrechterhalten.

SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung von Daueraufträgen böten Bürgern jedoch komfortable Möglichkeiten, ihren regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommen zu können. Der Versand dieser Schreiben sei insoweit nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kämen steigende Kosten für Papier, Druck und Versand. 

Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit werde daher ab sofort eingestellt. Betroffene Bürger würden somit bereits an den nächsten Zahlungstermin nicht mehr erinnert. Für die unkomplizierte Abwicklung der Vorauszahlungen empfiehlt das LfSt die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. So stelle man sicher, dass die Zahlungen automatisch und pünktlich erfolgen.

Überdies würden künftig auch keine Überweisungsträger mehr an Schreiben der Finanzverwaltung angehängt. Denn der Anteil an Papierüberweisungen sei stark rückläufig. Somit seien auch die damit verbundenen Kosten nicht mehr gerechtfertigt.

Landesamt für Steuern Bayern, PM vom 10.02.2026