20.01.2026
Das Bundesfinanzministerium hat gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt gegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026 anzuwenden sind.
Danach anwendbar sind der Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2025 (2020 = 100) 123 und der Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 (2020 = 100) 77,1.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 14.01.2026, IV D 4 - S 3224/00006/004/003