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14.01.2026

Vereine und Ehrenamtliche: Profitieren von Entlastungen

Ehrenamtlich Engagierte und gemeinnützige Vereine profitieren seit Beginn des Jahres von Erleichterungen. Höhere Freibeträge, der Abbau bürokratischer Pflichten und mehr finanzielle Flexibilität sollen die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement verbessern und für mehr Planungssicherheit im Vereinsalltag sorgen. Das teilt die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mit.

So sei der Übungsleiterfreibetrag auf 3.300 Euro angehoben worden, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro jährlich.

Die Besteuerungsfreigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften sei auf 50.000 Euro erhöht worden. Damit müssen viele Vereine weiterhin keine Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen und könnten ihre Mittel gezielt für die eigentlichen Vereinszwecke einsetzen, so die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung. Gleichzeitig sinke der bürokratische Aufwand.

Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro (bisher 45.000 Euro) seien zudem künftig von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung befreit. Auch das reduziere bürokratischen Aufwand deutlich und schaffe finanzielle Spielräume.

Weiter könnten gemeinnützige Vereine jetzt ohne Höchstgrenze Mittel für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen einsetzen, etwa auf Vereinsheimen oder Reithallen. Bau, Betrieb und auch unvermeidbare Verluste hätten keine Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit. Davon profitierten Vereine ebenso wie die Energiewende.

Neben steuerlichen Verbesserungen setzt Nordrhein-Westfalen eigenen Angaben zufolge auf konkrete Hilfe im Alltag der Vereine. Bereits seit Anfang 2024 gebe es in jedem Finanzamt des Landes feste persönliche Ansprechpersonen, die bei steuerlichen Fragen praxisnah weiterhelfen. Ergänzend biete die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement NRW regelmäßige, kostenfreie Online-Schulungen zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht an.

Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, PM vom 13.01.2026