Zurück

05.11.2025

Banken-Abwicklung: Gesetzentwurf nach EU-Recht

Deutschland will Änderungen am europäischen Rechtsrahmen für die Abwicklung von Banken eins zu eins umsetzen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1174 (BT-Drs. 21/2509). Es gehe dabei um "technische Vorgaben, wie für Banken, deren Konzernstruktur aus mehreren, aneinandergereihten Tochterunternehmen (Daisy Chains) besteht, die Mindestanforderungen an Verlustpuffern aus Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bestimmt und erfüllt werden".

Ziel sei eine "ausreichende Verlusttragung innerhalb des Konzerns in einer Abwicklung", wobei verhindert werden solle, "dass Tochtergesellschaften überproportional belastet werden". Darüber hinaus regele die Richtlinie, dass Banken, die im Wege eines regulären Insolvenzverfahren zu liquidieren wären, von der Anforderung zum Aufbau von Verlustpuffern für die Abwicklung ausgenommen sind.

Der Gesetzentwurf gilt als "besonders eilbedürftig". Die Stellungnahme des Bundesrats soll nachgereicht werden.

Deutscher Bundestag, PM vom 04.11.2025