05.11.2025
Die Wahl des Betriebsrats für den Gemeinschaftsbetrieb der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, der FRA-Vorfeldkontrolle GmbH und der Fraport Ground Services GmbH ist abzubrechen. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in einem Eilverfahren entschieden.
Die Wahl für circa 13.000 Arbeitnehmer des Frankfurter Flughafens sollte vom 04. bis 08.11.2025 stattfinden.
Grund für den Abbruch ist laut LAG der Umstand, dass durch den Wahlvorstand keine Wahlliste zugelassen wurde. Dass die Zulassung dieser Wahlliste notwendig ist, hatte das LAG bereits am 27.10.2025 entschieden.
Die Entscheidung des LAG ist rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich.
Landesarbeitsgericht Hessen, Beschluss vom 04.11.2025, 16 TaBVGa 118/25, rechtskräftig