04.11.2025
Wenn die Tage kürzer werden, ist es Zeit, Haus und Garten winterfest zu machen. Viele dieser Arbeiten lassen sich steuerlich absetzen. Voraussetzung ist, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz, dass die Arbeiten von einem Dienstleister oder Handwerker erledigt werden.
Typische Herbstaufgaben im Garten seien das Entfernen von Laub, der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern oder die Pflege des Rasens. Beauftragt man damit einen Gärtner, erkenne das Finanzamt die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen an. Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro im Jahr, könnten so direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Auch rund ums Haus könnten wichtige Wartungsarbeiten anfallen, zum Beispiel die Reinigung der Dachrinnen, kleine Ausbesserungen am Dach oder das Abdichten von Fenstern. Das alles zähle zu den Handwerkerleistungen. Gleiches gilt laut BdSt für die Wartung der Heizungsanlage oder den Besuch des Schornsteinfegers. Hier ließen sich 20 Prozent der Arbeitskosten absetzen, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Und: Wer zusätzlich einen Reinigungsservice für Fenster oder Teppiche bucht, könne diese Ausgaben ebenfalls steuerlich geltend machen. Es zählten aber nur die Arbeitskosten, nicht die Materialien, betont der BdSt. Außerdem müsse die Rechnung per Überweisung beglichen werden. Barzahlungen erkenne das Finanzamt nicht an.
Bei vermieteten Immobilien seien die Kosten als Werbungskosten in voller Höhe absetzbar.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 31.10.2025