31.10.2025
Der Bundesrat lehnt die von der Bundesregierung geplante Streichung von "Deponiegas, Klärgas und Biomasse" aus der Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern ab.
Biomasse werde sowohl im EU-Recht als auch beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz sachgerecht als erneuerbarer Energieträger definiert, heißt es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (BT-Drs. 21/2469) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BT-Drs. 21/1866). Energie aus Biomasse beziehungsweise Biogas leiste einen wichtigen Beitrag zur Energieerzeugung. Bioenergie könne durch die Gewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen zudem nachhaltig erzeugt werden. Darüber hinaus sei diese Form der Energie sowohl grund- als auch spitzenlastfähig.
Außerdem hält der Bundesrat angesichts der deutlich zu hohen Strompreise eine schnellstmögliche und dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für Industrie, Mittelständler und Privathaushalte für erforderlich. Die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß für alle Letztverbraucher, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ausdrücklich vereinbart worden sei, wäre eine einfache Möglichkeit zur allgemeinen Entlastung bei den Strompreisen. Derzeit betrage der Stromsteuertarif grundsätzlich 20,50 Euro je Megawattstunde. Für die betriebliche Verwendung könnte dieser auf 0,50 Euro für eine Megawattstunde und für die nichtbetriebliche Verwendung auf einen Euro für eine Megawattstunde gesenkt werden.
In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die Vorschläge der Länder zu Biogasanlagen und zur Reduzierung der Stromsteuer ab. Die Herausnahme von Biomasse, Klär- und Deponiegas aus der stromsteuerrechtlichen Begriffsdefinition habe keinerlei Auswirkungen auf Rechtsbereiche außerhalb des Stromsteuerrechts. Auch gehe damit kein Verlust der Stromsteuerbefreiung einher. Zur Forderung nach einer allgemeinen Senkung der Stromsteuer erklärt die Regierung, mit ihren Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise werde bereits ein starkes Signal für alle Bereiche der Wirtschaft und zugleich zur Entlastung für private Verbraucher gesetzt. "Die Maßnahmen greifen ab dem 01.01.2026 und geben gezielt Entlastungen: Für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft über die Verstetigung der Absenkung der Stromsteuer und für Verbraucher über die Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie die Senkung der Übertragungsnetzkosten", heißt es in der Gegenäußerung.
Deutscher Bundestag, PM vom 30.10.2025